News Kurs

ONLINE-WERBUNG

CROSSMEDIA

Gerade in der IT-Branche sind Entscheider immer auf der Suche nach relevanten Informationen für Ihr Business, dabei verlagert sich das Mediennutzungsverhalten zunehmend ins Internet. Sprechen Sie Ihre Zielgruppe von daher crossmedial in den etablierten IT-Fachtiteln des MEDIENHAUS Verlages sowie über die dazugehörigen Online-Portale an. Auf Anfrage unterbreitet unser Sales-Team Ihnen gerne ein aktraktives Kombi-Angebot.

ONLINE-WERBEFORMATE

»Mediadaten Online« als PDF zum Download (350 KB, Stand: Jan. 2009)

Wallpaper

Format: Kombination aus Topbanner (830 x 110) und Skyscraper (160 x 800 Pixel)

Wallpaper sind Hintergründe, die das CI-Konzept des Werbekunden transportieren und somit den Wiedererkennungswert erhöhen. Die außergewöhnliche Größe sorgt für eine hohe Aufmerksamkeit und bietet genügend Raum und Platz für kreative Werbebotschaften.

Topbanner

Format: 830 x 110 Pixel

Topbanner nutzen die gesamte Seitenbreite einer Website aus und zeichnen sich somit durch ihre überdurchschnittliche Größe aus. Dadurch haben sie eine Alleinplatzierung in der Bannerleiste und erhalten die Aufmerksamkeit der User.

Skyscraper

Format: 160 x 800 Pixel

Skyscraper sind hochformatige Banner, die rechts neben den Inhaltsseiten platziert sind und vertikal über den Bildschirm laufen. Das Skyscraper-Format begleitet den User bei seinem Lesevorgang über die gesamte Seite.

Flash Layer

Format: Maximal 440 x 440 Pixel

Transparente Flash Layer sind bestens geeignet, DHTML-ähnliche Effekte auf die Seite zu zaubern. Ein großer Vorteil liegt in der einfachen Erstellung des Werbemittels und durch das standardisierte Flash-Plugin wird sichergestellt, dass Ihre Werbung auch so angezeigt wird, wie Sie es wirklich möchten.

Content Ad · Rectangle

Format: 468 x 60 Pixel oder 300 x 250 Pixel

Content Ads werden direkt im redaktionellen Umfeld einer Website platziert und sind  an drei Seiten von textlichen Inhalten umschlossen. Durch diese Integration wird eine starke Aufmerksamkeit für Ihre Werbebotschaft erreicht. Content Ads sind vergleichbar mit Inselanzeigen im Printbereich.

Textlink-Banner

Format: 80 Zeichen Headline, 160 Erklärungstext und eine URL

Textlink-Banner eignen sich für kurze, prägnante Werbebotschaften und umfassen eine Headline sowie einen dünngedruckten Erklärungstext und eine URL.

 

Für individuelle Formate oder Platzierungswünsche

Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.

Telefon: 02204/9214-0   |   E-Mail: anzeigen(at)medienhaus-verlag.de

 

Technische Hinweise

 

Anlieferung: Die Werbemittel sind vollständig, rechtzeitig und fehlerfrei spätestens drei Werktage vor Veröffentlichungsbeginn per E-Mail anzuliefern.

Buchungszeitraum: Die Einstellung der gewünschten Werbemittel erfolgt ab dem Veröffentlichungstermin um 00:00 Uhr.

Rücktrittstermine: Eine Verschiebung oder Stornierung ist nur innerhalb einer Frist von zehn Werktagen vor dem zunächst vereinbarten Veröffentlichungstermin möglich.

Technischen Daten: Als Werbemittel werden alle und in der Praxis gängigen und üblichen Dateiformate akzeptiert (GIF, JPEG, HTML und Flash).

Reporting: Auf Anfrage senden wir Ihnen nach Abschluss eines Buchungszeitraumes das Reporting per E-Mail zu.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Werbung

 

§ 1
1. Auftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) ist der Vertrag über die Schaltung eines Online-Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten zum Zwecke der Verbreitung.
2. Bezüglich des Werbeauftrags gelten ausschließlich die AGB für Online-Werbung sowie die Preislisten des Verlages, die einen Bestandteil des abgeschlossenen Vertrags bilden. Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstiger Inserenten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere führt eine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens des Verlages nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten. Der Verlag schließt einen Vertrag mit dem Kunden grundsätzlich nur auf Grundlage der Verlags-AGBs, vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen.
3. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich neben Online-Medien auch auf andere Medien beziehen, gelten, soweit im Einzelfall nichts anderes geregelt ist, die vorliegenden AGB in Ergänzung zu den AGB für Printmedien des Verlages.

§ 2 Werbemittel
1. Werbemittel im Sinne dieser AGB können aus einem oder mehreren Elementen bestehen:
aus Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder beweglichen Bildern (u.a. Banner) oder aus aktivierbaren Flächen, die beim Aktivieren die Verbindung mittels einer vom Kunde genannten Online-Adresse zu weiteren Verlinkungen herstellt, die im Bereich des Kunden liegen.
2. Werbemittel, aus deren Gestaltung und Inhalt sich nicht unmittelbar eine Wahrnehmung als solches ergibt, können als Werbemittel gekennzeichnet werden.
3. Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Die Schaltung von Sonderformaten und -werbeformen ist nur nach Rücksprache mit und Zustimmung des Verlages möglich.

§ 3 Vertragsschluss
1. Der Auftrag gilt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung als angenommen. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die AGB zugrunde. Ein Vertrag über Werbemittel kann geschlossen werden bezogen auf einzelne Werbemittel oder für eine festgelegte Anzahl von Werbemitteln. Zudem können feste Termine für einzelne Schaltungen oder ein entsprechender Laufzeitraum der Werbemittel vereinbart werden.
2. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbetreibender selbst Kunde werden, so muss er von der Werbeagentur vor Vertragsschluss ausdrücklich benannt werden. Der Verlag ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

§ 4 Abwicklungsfrist
Sofern zwischen den Parteien kein Zeitraum vereinbart wurde, sind Werbemittel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Vertrags das Recht des Kunden zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln, sofern dies zwischen den Parteien nicht anders vereinbart wurde.

§ 5 Terminverschiebung, Stornierung
1. Die Verschiebung eines vereinbarten Insertionszeitpunktes ist nur innerhalb einer Frist von zehn Werktagen vor dem zunächst vereinbarten Insertionstermin und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten und der Zustimmung des Verlages
möglich.
2. Eine Stornierung des Auftrags ist nur bis spätestens zehn Werktage vor dem vereinbarten Erscheinen des Werbemittels
möglich. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung ist nur möglich, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt wurde.

§ 6 Nachlasserstattung
1. Kann ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt werden, die  der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an den Verlag zu erstatten.
2. Der Kunde hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, einen Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

§ 7 Bereitstellen der Werbemittel
1. Der Kunde garantiert, die Werbemittel vollständig, rechtzeitig, fehlerfrei und in geeigneter Form anzuliefern. Rechtzeitig ist eine Anlieferung bis spätestens drei Werktage vor Veröffentlichungsbeginn, bei animierten und bewegten Werbeformen bis spätestens fünf Werktage vor Schaltungsbeginn.
2. Wenn nach Datenanlieferung vom Kunden gewünschte oder zu vertretende inhaltliche bzw. zeitliche Änderungen des Werbemittels vom Verlag ausgeführt werden, hat der Kunde die Kosten zu tragen.
3. Die Pflicht zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen
Verbreitung.
4. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere unvollständiger, fehlerhafter, ungeeigneter oder verspäteter Anlieferung des Werbemittels ist der Verlag nicht zur Verbreitung des Werbemittels verpflichtet. Werden erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen rechtzeitig angeliefert, so kann der Verlag Ersatz anfordern.
5. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Vorlagen zu bearbeiten, soweit dies zur Schaltung des Werbemittels auf den Online-Medien des Verlages erforderlich oder ratsam ist.

§ 8 Platzierungsangaben
1. Hat der Kunde keinen Platzierungswunsch für das Werbemittel geäußert, ist die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang maßgeblich. Eine Platzierung der Online-Werbemittel wird nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers vorgenommen. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.

§ 9 Ablehnungsbefugnis
1. Der Verlag behält sich vor, Werbeaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die in dem Werbeauftrag beworbene Interneradresse gegen einen der oben genannten Ausschlussgründe verstößt.
2. Die Zurückweisung wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels und/oder der Interneradresse, auf die verlinkt
werden soll, zu übermitteln. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem Kunden nach Nachweis in Rechnung gestellt werden. Geht dieser Ersatz bzw. die neue Adresse, nicht mehr rechtzeitig für die Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Insertionstermines beim Verlag ein, behält der Verlag den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung des Werbemittels nicht erfolgt.
3. Der Verlag ist berechtigt, die Schaltung des Werbemittels vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt, auf die der mit der Werbung verbundene Hyperlink verweist. Der Verlag wird den Kunden über die Sperrung unterrichten und dieser hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Der Verlag kann dem Kunden anbieten, das Werbemittel durch ein alternatives Werbemittel und/oder durch einen Hyperlink auf eine andere Website zu ersetzen. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem Kunden nach Nachweis durch den Verlag in Rechnung gestellt werden
4. Der Verlag ist berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel gänzlich zurückzuziehen, wenn der Kunde nachträglich unabgesprochene Änderungen der Inhalte des Werbemittels vornimmt oder die Interneradresse der Verlinkung ändert oder der Inhalt der Website, auf die verlinkt ist, wesentlich verändert ist. In diesem Fall steht dem Kunden keine kostenfreie Ersetzungsbefugnis zu, wobei der Verlag seinen vereinbarten Vergütungsanspruch behält.
5. Der Verlag behält sich ausdrücklich das Recht vor, solche Werbeschaltungen abzulehnen, die in Zusammenhang stehen mit der Nutzung von Mehrwertdienst-Rufnummern, insbesondere für sogenannten „Dialer“ über 0190- oder 0900er- Rufnummern sowie deren Nachfolgenummern, die von den Telekommunikationsbetreibern zur Verfügung gestellt werden.

§ 10 Rechtegewährleistung
1. Der Kunde gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Kunde ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
2. Der Kunde überträgt dem Verlag sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte.
3. Der Kunde garantiert, bei der Gestaltung der Werbemittel die gesetzlichen Bestimmungen und Grenzen einzuhalten.
4. Soweit der Verlag für den Auftraggeber Internetwerbung konzeptioniert, gestaltet und/oder umsetzt, verbleiben die hieran entstehenden Rechte bei dem Verlag. Dieser räumt dem Auftraggeber zum Zwecke der Internetschaltung ein einfaches Nutzungsrecht ein.

§ 11 Bereitstellung
1. Der Verlag stellt eine im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels bereit. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
2. Keine Gewähr übernimmt der Verlag für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern oder Online-Diensten) oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall der Ad-Server oder der Server des jeweilig zum Einsatz kommenden Content-Management-Systems, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
3. Dem Kunden ist bekannt, dass es auch im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zum Ausfall der Server oder des vom Verlag genutzten Ad-Servers kommen kann. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Kunde Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

§ 12 Mängelrüge
1. Der Kunde hat das eingeschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Einschaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. 2. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelrüge, so gilt die Einschaltung des Werbemittels als genehmigt. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten für etwaige von ihm gewünschte nachträgliche Änderungen.

§ 13 Ausfall oder Verschiebung des Werbauftrages
1. Fällt die Durchführung eines Werbeauftrages aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstigen Gründen aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrages nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Sofern es sich nicht um eine unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Kunde hiervon informiert. Die Information erfolgt vor der Umstellung, sofern dies zeitlich vernünftigerweise möglich ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Kunde informiert, wenn der Werbeauftrag in ein anderes als das vorgesehene Umfeld eingebettet wird. Sofern der Kunde der Verschiebung der Durchführung des Werbeauftrages bzw. der Einbettung in ein anderes Umfeld nicht schriftlich binnen einer Frist von fünf Arbeitstagen nach entsprechender Information widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Kunden.
2. Im Fall, dass der Werbeauftrag weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann oder im Fall, dass der Kunde der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld widerspricht, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen, soweit nicht bereits verbraucht. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

§ 14 Haftung
1. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verlag sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Folgeschäden können nicht verlangt werden.
2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verlag für jede Fahrlässigkeit bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch bis zur Höhe des Preises des Werbemittels.
3. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Kunden nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

§ 15 Preisliste
1. Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste (Media-Daten). Eine Änderung der Tarife im Einzelfall bleibt vorbehalten. Für verlagsseitig bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.
2. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
3. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten zu halten.
4. Für die Anwendung eines Konzernrabatts auf Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mindestens 75%igen Verflechtung erforderlich. Die vom Verlag gewährte Agenturvergütung darf durch den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

§ 16 Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Mahnspesen, Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag hat das Recht, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung zu verlangen. Im Verzugsfall ist der Verlag berechtigt, ohne vorhergehende Mahnung bis zum Zahlungseingang gegenüber Unternehmen Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a., anderenfalls 5 % p.a. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen.
2. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen den Verlag, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 17. Kündigung
1. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
2. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt beiden Parteien vorbehalten. Der Verlag ist zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht trotz erfolgloser Mahnung nicht nachgekommen ist, der Kunde in der Vergangenheit bereits einmal das Werbemittel bzw. die Ziel-Internetadresse eigenmächtig geändert hat, der Kunde trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt oder der Kunde ein gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten begeht, indem er das Angebot des Verlages und seiner betriebenen Internetplattformen zu rechtswidrigen oder für Dritte belästigenden Zwecken einsetzt.
3. Der Verlag kann im Falle der außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung die Schaltung des oder der Werbemittel absetzen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens des Verlages hat der Kunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten Rabatt und dem Rabatt, wie er sich nach erfolgter Kündigung bezogen auf die tatsächlich erfolgte Schaltung des oder der Werbemittel errechnet, an den Verlag zu erstatten.

§ 18 Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen
abgewickelt.

§ 19 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

§ 21 Schlussbestimmungen
1. Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen AGB sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen. Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform. Bei Versendung per Telefax oder E-Mail ist das Eingangsdatum beim jeweils anderen Partner maßgebend.
2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
3. Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten evtl. ausfüllungsbedürftiger Lücken.

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